Häufige Fragen

Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Ab wann tritt man unter neuem Namen (mit neuem Logo) nach außen hin auf und wann werden die Filialen mit dem neuen Banknamen nach außen erscheinen?
- Der neue Bankname und das neue Logo werden ab Eintragung sukzessive auf alle Filialen und Anwendungen ausgerollt.
- Der RVB-Internetauftritt www.rheingauer-volksbank.de wird erst ab 07.11.2026 auf den Internetauftritt www.voba-rll.de weitergeleitet.
Wann wird über die Verschmelzung entschieden? Wann tritt die Verschmelzung in Kraft?
- Unsere Vertreter haben Ende Juni über den geplanten Zusammenschluss abgestimmt.
- Die rechtliche Verschmelzung erfolgt dann im kommenden Herbst (Q3–Q4) 2026 rückwirkend zum 01.01.2026.
- Die technische Fusion findet am Samstag, den 07.11.2026 statt.
Wo wird der Sitz des Vorstandes sein?
Die Sitze der Vorstände sollen in Limburg und in Geisenheim sein.
Ab welchem Zeitpunkt ist die Signatur der Mail zu ändern oder sich anders am Telefon zu melden?
Juristisch gesehen mit Eintragung (voraussichtlich Anfang Oktober). Technisch wird die RVB-Mailadresse noch bis 07.11.2026 auf @rvb-online.de lauten und Mail-Adresse sowie Mail-Signaturen ab 07.11.2026 für das neue Gesamthaus zentral umgestellt.
Wie setzt sich der Vorstand der neuen Bank zusammen?
Der neue Gesamtbankvorstand setzt sich gleichberechtigt aus Matthias Berkessel und Andreas Zeiselmaier als Vorstandsvorsitzende sowie den Vorstandsmitgliedern Marc Barber und Michael Mager zusammen. Neben Limburg wird Geisenheim langfristig Vorstandssitz sein.
Kundenbezogene Fragen
Wird es ein Sonderkündigungsrecht für Geschäftsanteile geben?
Nein, es gibt kein Sonderkündigungsrecht.
Wie erfolgt die (dezimiertere) Auswahl der Vertreter für die neue Bank?
Die Auswahl der Vertreter für die neue Bank erfolgt nach dem üblichen Verfahren der Vertreterwahl.
Bleibt die Dividende weiterhin bestehen?
Eine Dividendenzahlung hängt – wie bisher – vom jeweiligen Geschäftsverlauf der Bank ab. Die Höhe wird jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres vom Vorstand und Aufsichtsrat der Vertreterversammlung zur Genehmigung vorgeschlagen.
Wie lang ist die Kündigungsfrist und wann greift die neue Frist?
- Es gilt bankweit eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr.
- Die Kündigungsfrist tritt mit der rechtlichen Verschmelzung in Kraft.
Wie viel wird ein Anteil kosten und wie viele darf ein Kunde maximal halten?
- Für das gemeinsame Fusionshaus gilt künftig ein einheitlicher Geschäftsanteil in Höhe von 50 Euro.
- Pro Mitglied können maximal 100 Anteile gehalten werden – das entspricht einem Höchstbetrag von 5.000 Euro.
- Bereits bestehende Geschäftsguthaben oberhalb dieses Höchstbetrags bleiben jedoch unverändert bestehen und werden in ihrer aktuellen Form fortgeführt.
- Zudem werden Geschäftsanteile künftig vollständig eingezahlt geführt. Damit entsteht eine klare, transparente und administrativ einfache Struktur.
Was ändert sich für Mitglieder?
Rheingauer Volksbank eG und Raiffeisenbank eG Niederwallmenach
- Die Mitgliedschaften der beteiligten Banken behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Mitglieder werden mit der Verschmelzung automatisch Mitglieder der neuen gemeinsamen Bank. Es wird sich voraussichtlich eine Änderung der Höhe des einzelnen Geschäftsanteils ergeben. Die Höhe der Geschäftsguthaben verändert sich hierdurch jedoch nicht. Über das genaue Vorgehen informieren wir die Mitglieder rechtzeitig vor der Verschmelzung.
Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG
- Die Mitgliedschaften der Bank behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
- Bei Kunden, die bereits heute schon Mitglieder mehrerer Häuser sind, werden die Geschäftsguthaben automatisch zusammengeführt.
Was ist, wenn bei mehreren Banken ein Konto unterhalten wird?
Alle Konten bleiben bestehen. Es besteht kein Handlungsbedarf. Zu gegebener Zeit werden wir uns bei den entsprechenden Kundinnen und Kunden melden.
Ändern sich die IBAN/Kontonummer?
- Da die RVB und die RNW die aufzunehmenden Banken sind, wird sich die IBAN und auch die BIC ändern. Wir werden die Kunden hierzu jedoch frühzeitig ansprechen und informieren.
- Kunden der RVB erhalten zusätzlich eine neue Konto- und Personennummer – diese werden von uns rechtzeitig informiert. Für die Umstellung von IBAN/BIC und Bankleitzahl gibt es ausreichende Übergangsfristen – selbstverständlich erfolgt die Umstellung von Daueraufträgen und wesentlichen Zahlungsvorgängen automatisch durch uns.
- Zudem werden wir alle größeren Institutionen und Unternehmen, die regelmäßig Lastschriften oder Gutschriften einreichen, über die Änderung der Kontodaten unserer Kunden informieren. Das sind zum Beispiel Strom- und Gasversorger, Versicherungen, der Renten-Service oder Telefonanbieter. Eine genaue Liste stellen wir unseren Kundinnen und Kunden natürlich zur Verfügung. Bei Vereinen, kleineren Firmen, Arbeitgebern und Vermietern ist eine automatische Änderung leider nicht möglich. Hier unterstützen wir mit einer Vorlage zur Information an die Vertragspartner.
- Selbstverständlich werden wir vor der technischen Verschmelzung über die genauen Änderungen informieren und im Blick haben, dass es zu möglichst wenigen Unannehmlichkeiten kommt.
- Ob sich für unsere Kunden der Rhein-Lahn-Limburg eG ebenfalls Änderungen der IBAN/BIC ergeben, wird im laufenden Prozess kommuniziert. Aus heutiger Sicht kann dies jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden.
Welche Auswirkungen hat die Verschmelzung auf Verträge und Karten?
- Alle bestehenden Verträge behalten auch im Zuge der Verschmelzung ihre Gültigkeit.
- Für die Funktionalitäten der girocard oder Kreditkarte ergeben sich zunächst keine Änderungen. Die bestehenden Karten bleiben weiterhin nutzbar – auch nach der technischen Fusion. Damit wird bewusst auf einen vorgezogenen Komplettaustausch verzichtet.
- Die girocards der RVB werden im Jahr 2027 auf VPay-girocards umgestellt. Die Karten der RLL und RNW hingegen werden erst regulär zum jeweiligen Laufzeitende ausgetauscht. Neue, Ersatz- oder Folgekarten werden ab der technischen Fusion bereits im neuen gemeinsamen Standard ausgegeben.
- Auch bei den Kreditkarten wird auf einen vorgezogenen Austausch verzichtet. Privat- und Business-Kreditkarten werden erst zum regulären Ablaufdatum ersetzt.
- Für Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem Kontinuität: Die Karten bleiben weiterhin einsatzfähig und ein unmittelbarer Handlungsbedarf entsteht durch die Fusion nicht.
Behalten die Kundinnen und Kunden ihre/n persönliche/n BeraterIn?
Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Mitglieder und Kunden ihre Berater persönlich kennen und ein partnerschaftliches Vertrauensverhältnis besteht. Daher bemühen wir uns, dass die gewohnten Ansprechpartner in allen Fragen rund um Geld und Vorsorge möglichst erhalten bleiben. Auf Kunden, die bereits heute bei mehreren der verschmelzenden Häuser Kunde sind, werden wir nach vollzogener Verschmelzung zukommen.
Verändern sich Preise und Konditionen?
- Bestehende Verträge und Konditionen werden unverändert fortgeführt.
- Unabhängig von dem Zusammenschluss werden veränderte Marktbedingungen – so wie bisher auch – zu Anpassungen führen.
Kommt es zu Filialschließungen?
Nein, die Standorte bleiben bestehen. Mitglieder, Kundinnen und Kunden können alle Filialen und SB-Standorte nutzen und profitieren somit von mehr Komfort für ihre Geldgeschäfte.
Orga/IT
Kann ich mich nach der technischen Fusion und der neuen yc-Kennung plus ggf. neuer Mailadresse auch weiterhin in den diversen Portalen der GfG und auch interne Systeme, wie z. B. KMS, anmelden?
Ja, die Kompetenzen werden entsprechend der neuen Funktion im neuen Gesamthaus ab dem 03.10.2026 administriert sein.
Bleibt die Struktur mit den Bereichspostfächern weiterhin bestehen?
Nein. Die Empfängerbank arbeitet generell nicht mit Bereichspostfächern, sondern mit einem Ticketsystem, das im Gesamthaus weitergeführt wird.
Kann ich auch nach der technischen Fusion auf meine Dateien, Chats und Mails zugreifen?
- Das kommt darauf an. Dateien im persönlichen OneDrive werden übernommen. Dateien in Chats müssen händisch vor dem 07.11. gesichert werden, da sie nicht übertragen werden.
- Dateien in Teams, Kanälen usw. werden übernommen.
Welche E-Mail-Adresse werde ich haben?
- Die E-Mail-Adressen werden vereinheitlicht und künftig nach dem Muster vorname.nachname@voba-rll.de aufgebaut.
- Sollte ein Name mehrfach vorkommen, finden wir individuelle Lösungen.
Wann werden die Teams-Kanäle beider Banken vereint sein?
Mit der technischen Fusion am 07.11.2026.
Wann bekomme ich meine neuen Zugangsdaten für die gemeinsame Bank?
- yc-Kennungen werden bis zum 03.10.2026 vergeben.
- Danach wird im Oktober die Kennwortvergabe und Erstanmeldung gemeinsam mit der ORGA-IT durchgeführt.
Welche Rufnummer wird zukünftig genutzt? Bleibt meine Durchwahlnummer bestehen?
- Kundinnen und Kunden erreichen unsere Bank künftig zentral unter der Rufnummer 06431 2906-0.
- Alle bisherigen Rufnummern bleiben zunächst weiterhin erreichbar. Etwa sechs Monate nach der technischen Fusion werden Anrufe auf die alten Nummern automatisch umgeleitet und mit einem Hinweis auf die neue zentrale Rufnummer verbunden. Erst mit der späteren Einführung von agree21M365Voice wird die Erreichbarkeit über die alten Rufnummern vollständig beendet.
- Bei ausgehenden Anrufen (Outbound-Telefonie) wird Kundinnen und Kunden zunächst weiterhin die bisherige Rufnummer beziehungsweise Vorwahl des jeweiligen Standorts angezeigt. Die Anzeige der neuen zentralen Rufnummer ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen – voraussichtlich frühestens im Jahr 2027.
- Die Durchwahlnummern werden künftig vierstellig sein.
Was bedeutet die technische Fusion?
- Alle Daten der Senderbank aus den agree21-Systemen werden auf die Systeme der RLL übertragen.
- Alle Prozesseinstellungen müssen vor der technischen Fusion abgestimmt werden – teils werden die Prozesse der RLL übernommen und die alten Prozesse fallen weg; teils werden die alten Prozesse übertragen, damit diese im neuen Hause weiterhin funktionieren.
Bis wann können wir Änderungen in den Systemen vornehmen?
- Bereits jetzt müssen alle Änderungen in den Systemen mit der RLL abgestimmt werden.
- Admin-Stop ab 08.10.2026: Keine Mitarbeiter-Neuanlage und Änderungen von Kompetenzen mehr möglich.
- Change-Stop ab 26.10.2026: Keine administrativen Änderungen in allen agree21-Systemen mehr möglich.
Personalthemen
Werden bestehende Fachleitungen, Filialleitungen und Teamleitungen künftig noch Führungsverantwortung haben?
Die Organisationsstruktur des neuen Hauses sieht drei Führungsebenen vor: Vorstand, Bereichsleitungen und Abteilungsleitungen. Darüber hinaus wird es keine weiteren Funktionen mit einer Führungsaufgabe geben.
Werde ich meinen bisherigen Arbeitsort behalten?
- Es sind keine fusionsbedingten Standortschließungen vorgesehen.
- Sollten sich Aufgaben oder Funktionen verändern, kann dies in einzelnen Fällen auch Auswirkungen auf den Arbeitsort haben. Falls dies zutrifft, werden die betroffenen Mitarbeitenden frühzeitig informiert und persönliche Gespräche geführt.
- Unabhängig von der Fusion gelten die bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen weiterhin. Sollte eine Versetzung erforderlich sein, wird dies – wie bisher auch – individuell besprochen und unter Berücksichtigung der persönlichen Situation geprüft.
Verliere ich durch die Fusion meinen Arbeitsplatz?
- Nein. Aufgrund der Fusion sind keine betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen.
- Wir benötigen die Kompetenz, Erfahrung und das Engagement unserer Mitarbeitenden, um das neue Haus erfolgreich zu gestalten. Unser Ziel ist es, gemeinsam die Zukunft der neuen Bank aufzubauen.
Wird sich meine Stelle verändern? Wann erfahre ich, welche Aufgaben ich künftig haben werde?
- Die Fusion wird für alle Mitarbeitenden Veränderungen mit sich bringen. Wie groß diese Veränderungen ausfallen, ist jedoch sehr unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Aufgaben und Funktionen ab.
- Wir wissen, dass Klarheit in dieser Frage besonders wichtig ist. Deshalb arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen mit großem Engagement daran, die zukünftige Organisation und die Aufgabenverteilungen auszugestalten. Gleichzeitig möchten wir uns die notwendige Zeit nehmen, um tragfähige und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.
- Sobald konkrete Auswirkungen auf einzelne Mitarbeitende absehbar sind, werden wir diese persönlich und vertrauensvoll besprechen.
Welche Regelungen wird es künftig zu Homeoffice, Arbeitszeiten und weiteren Rahmenbedingungen (z. B. Pets-Day) geben?
- Aktuell werden Sozialplan und Interessenausgleich in vertrauensvollen Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Vorstand beraten. Der Betriebsrat wird dabei anwaltlich unterstützt.
- Die Verhandlungen schreiten zügig voran. Gute Lösungen, die die Interessen der Mitarbeitenden als auch die Anforderungen an einen verlässlichen und leistungsfähigen Bankbetrieb berücksichtigen, brauchen aber Zeit. Beide Verhandlungsparteien wissen, dass diese Rahmenbedingungen für viele Menschen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung ihres Alltags spielen. Deshalb gehen sie mit diesen Themen sehr sorgfältig um.
Ab wann ist meine neue Führungskraft meine neue Führungskraft?
Mit der rechtlichen Fusion und der Eintragung der neuen Genossenschaft in das Genossenschaftsregister geht die fachliche und disziplinarische Verantwortung auf die neue Führungskraft über. Nach aktuellem Stand rechnen wir mit der Eintragung im September oder Oktober 2026.